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Allgemeine Geschäftsbedingungen Hosting

§ 1 Geltungsbereich

(1) Klecksquadrat, 06108 Halle (Saale), Hansering 3 (im Folgenden „Provider“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien aus dem Bereich Hosting und Domains, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

§ 2 Leistungspflichten des Providers

(1) Die Leistungspflichten des Providers ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch den Provider bestätigt werden.

(2) Der Provider ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der Provider aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.

(3) Stellt der Provider Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Provider ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird der Provider den Kunden rechtzeitig informieren.

(4) Der Provider ist dem Kunden gegenüber zu technischer Unterstützung (Support) nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Darüber hinaus gewährt der Provider dem Kunden keine kostenlosen Supportleistungen. Der Provider leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

(5) Soweit dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Provider vor, die dem Kunden zugewiesene(n) IP-Adresse(n) zu ändern, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich werden sollte. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, hat der Kunde keinen Anspruch auf einen bestimmten Server. Dem Kunden ist bewusst, dass es notwendig sein kann, ihn auf einen anderen Server zu migrieren, ohne dass es hierfür seiner Zustimmung bedarf. Der Provider wird den Kunden über änderungen gemäß dieser Ziffer 5 informieren.

§ 3 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, den Provider jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten. Der Kunde sichert zu, dass er mindestens 18 Jahre alt sowie voll geschäftsfähig gemäß den anwendbaren Gesetzen ist.

(2) Der Kunde wird von allen Daten, die er auf Server des Providers überträgt, tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten. Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf die Server des Providers hochladen und Konfigurationen wiederherstellen.

(3) Der Kunde darf durch seine Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, wenn und soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern und ähnlichen Techniken bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Der Provider ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen bzw. den Zugang zu den Informationen des Kunden zu sperren.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, vom Provider zum Zwecke des Zugangs zu dessen Diensten erhaltene Passwörter regelmäßig zu ändern sowie streng geheim zu halten. Der Kunde wird den Provider unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Providers verursachen. Der Provider kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat. Dies gilt nicht für Server, die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedizierte Hardware).

(6) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Provider zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einzusetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Hierzu gehören insbesondere nachfolgende Handlungen:
(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking);
(b) Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B. DoS-/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing);
(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port Scanning);
(d) Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt, oder sonst ein Erlaubnistatbestand gegeben ist;
(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware. Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist der Provider zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

(7) Ist mit dem Kunden die Durchleitung einer bestimmten Datenmenge pro Abrechnungszeitraum vereinbart, wird der Kunde dieses Limit überwachen. übersteigt das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic), die für den jeweiligen Zeitabschnitt mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge, stellt der Provider dem Kunden den für das überschießende Volumen entfallenden Betrag zu den hierfür vereinbarten Preisen in Rechnung.

(8) Sofern der Kunde auf den Servern Lizenzen selbst verwaltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtet.

§ 4 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots des Kunden seitens des Providers zustande. Die Annahme wird entweder ausdrücklich erklärt oder ist im Beginn der Ausführung der Leistung durch den Provider zu sehen.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und die Frist für die ordentliche Kündigung sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Falls nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit. Ist diese länger als ein Jahr, jedoch jeweils nur um ein Jahr.

(3) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Provider insbesondere vor, wenn der Kunde
(a) mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
(b) schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.

(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie können auch per E-Mail kündigen, wenn diese die der elektronischen Form des § 126a BGB genügt (sog. qualifizierte elektronische Signatur). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können abweichend hiervon stets auch in Textform kündigen.

(5) Für das Domain-Registrierungsverhältnis gelten, die Kündigung betreffend, teilweise abweichende Bestimmungen, die in § 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die jeweilige Vertragslaufzeit im Voraus fällig und zahlbar, falls mit dem Kunden kein abweichender Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Nutzungsabhängige Entgelte sind mit dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und zu zahlen. Alle Entgelte richten sich nach den jeweils mit dem Kunden hierfür vereinbarten Preisen.

(2) Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung bezahlt.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Zahlungen des Kunden durch SEPA-Lastschrifteinzug. Der Kunde erteilt dem Provider, sofern nicht abweichend vereinbart, ein Mandat zum SEPA- Basislastschriftverfahren, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Der Provider kündigt dem Kunden den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab an (sog. Pre-Notification). Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Werktag vor der Abbuchung per E-Mail an den Zahlungspflichtigen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen.

(4) Bei Bezahlung über Paypal gelten die entsprechenden AGB von Paypal zusätzlich zu den vorliegenden. Der Kunde bevollmächtigt den Provider den jeweiligen Rechnungsbetrag von seinem Paypal-Konto einzuziehen.

(5) Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Provider berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 % jährlich zu verlangen. Dem Kunden ist demgegenüber der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Zinsschaden entstanden ist.

(6) Der Provider stellt jeweils eine elektronische Rechnung bereit. Hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann der Provider hierfür ein angemessenes Entgelt je Rechnung verlangen.

(7) Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht.

(8) Gegen Forderungen des Providers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gewährleistungsansprüche des Kunden, sofern diese gegen die Entgeltforderung des Providers aufgerechnet werden.

(9) Privatkunden wird der jeweils für ihr EU-Land gültige Umsatzsteuer-Satz berechnet.

§ 6 Gewährleistung

(1) Der Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich anzuzeigen und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.

(2) Der Provider weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Provider garantiert nicht, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. Der Provider gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.

§7 Haftung

(1) Der Provider haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

(2) Der Provider haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet der Provider lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

(4) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

(5) Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(6) Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Providers.

(7) Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

§ 8 Datenschutz

Der Provider erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ergänzende Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung von Klecksquadrat.

§ 9 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen

(1) Der Provider räumt dem Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes nicht-ausschließliches (einfaches) Nutzungsrecht ein. Die übertragung, außer mit Zustimmung des Providers im Wege der Vertragsübernahme, sowie die Einräumung von Unterlizenzen an Dritte sind nicht gestattet. Die weitere Nutzung nach Vertragsbeendigung ist nicht erlaubt, Kopien von überlassener Software wird der Kunde nach Vertragsbeendigung löschen.

(2) Für Open Source Programme gelten zusätzlich die jeweils gültigen Lizenzbestimmungen des Anbieters der Software. Der Provider wird dem Kunden diese auf Anfrage zur Verfügung stellen. Soweit die Bedingungen der Software-Anbieter in Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen stehen, haben die Bedingungen des Software-Anbieters Vorrang.

(3) Für Microsoft-Produkte: Einige vom Provider angebotene Dienstleistungen werden dem Kunden unmittelbar von Microsoft zur Verfügung gestellt; Vertragspartner bleibt auch in diesem Fall der Provider. Die Nutzung von Microsoft Office 365 Diensten unterliegt dem Microsoft End User Licence Agreement (“MS EULA”) und dem Microsoft Cloud Agreement, welche beide Bestandteil des Vertrags sind, einschließlich der dort genannten Regelungen zum Datenschutz und Umgang mit Daten. Dem Kunden ist bewusst und er akzeptiert, dass Microsoft seine Daten (inclusive personenbezogenen Daten) gemäß dem Microsoft Cloud Agreement benutzen, speichern oder verarbeiten kann. Bei der Buchung von Microsoft-Produkten akzeptiert der Kunde die entsprechenden Regelungen und Policies von Microsoft.

(4) Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und, wenn einschlägig, die hersteller- bzw. softwarespezifischen Zusatzbedingungen des Providers.

§ 10 Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen sowie bei Verstößen gegen §3 (8) dieses Vertrages.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN- Kaufrechts (CISG).

(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Halle (Saale) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung. Der Provider ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Der Provider nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

§ 12 Sonstiges

(1) Alle Informationen und Erklärungen des Providers, mit Ausnahme von Kündigungserklärungen, können auf elektronischem Weg an den Kunden per E-Mail an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse, gerichtet werden. Für Kündigungserklärungen des Providers gilt jedoch die Einschränkung des § 4 Abs. 4.

(2) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

Halle (Saale), 01.03.2019